Oktober 2024
BREMEN PASST FÖRDERPROGRAMME FÜR MIETWOHNUNGSBAU AN
Die Bremer Aufbaubank (BAB) hat im August Anpassungen an den Förderprogrammen für Mietwohnraum vorgenommen. Ab sofort basiert die Darlehensermittlung auf den sogenannten förderwürdigen Kosten pro Quadratmeter. Die BAB stellt dabei in beiden Förderwegen Darlehen von bis zu 65 % der förderwürdigen Kosten zur Verfügung, wobei eine Kostenobergrenze von 5.100 EUR/m² gilt. Im klassischen Förderweg sind nun Kostenzuschüsse von bis zu 27.500 EUR pro Wohneinheit möglich. Im mittleren Förderweg können Zuschüsse von bis zu 10.000 EUR pro Wohneinheit in Anspruch genommen werden. Die übrigen Konditionen der Förderprogramme bleiben unverändert.
September 2024
THÜRINGEN SCHLIESST ANMELDEFRIST FÜR FÖRDERMITTEL 2025
Die Thüringer Aufbaubank hat auf ihrer Webseite bekanntgegeben, dass die Anmeldefrist für das Programmjahr 2025 am 30.11.2024 endet. Investoren, die Fördermittel für das kommende Jahr beantragen möchten, müssen ihre Anträge bis zu diesem Datum einreichen. Eine fristgerechte Antragstellung ist entscheidend, da verspätete Anmeldungen nicht berücksichtigt werden.
SCHLESWIG-HOLSTEIN ÖFFNET WIEDER FÖRDERANTRÄGE
Ab dem 01.09.2024 können in Schleswig-Holstein erneut Förderanträge gestellt werden. Laut der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) liegt der geschätzte Förderbedarf deutlich über 200 Mio. Euro, während für das Programmjahr ein Budget von 170 Mio. Euro vorgesehen ist. Voraussetzung für die Antragstellung sind eine aktuelle kommunale Stellungnahme sowie ein Erstvermerk der ARGE.
FÖRDERTOPF FÜR DAS FÖRDERJAHR 2024 IN BADEN-WÜRTTEMBERG AUSGESCHÖPFT
Die L-Bank hat auf ihrer Webseite veröffentlicht, dass der Fördertopf für das Förderjahr 2024 ausgeschöpft ist. Es wird jedoch daran gearbeitet, die geplanten Fördermittel für das Jahr 2025 weiter aufzustocken. Es können weiterhin Anträge gestellt werden, wobei von einer Wartezeit auf die Förderzusage und Mittelbereitstellung von mindestens einem Jahr ausgegangen werden muss.
Juni 2024
HESSEN ERÖFFNET ANMELDEVERFAHREN FÜR FÖRDERMITTEL
Mit sofortiger Wirkung kündigte die WIBank in der vergangenen Woche die Eröffnung der Bewerbungsphase für die Vergabe der Fördermittel des laufenden Programmjahres an.
Bis zum 13.09.2024 können nun Förderungen beantragt werden; die Mitteilung über eine Förderzusage wird voraussichtlich im November 2024 erfolgen.
NBANK HEBT MIETOBERGRENZE AN
Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank – hebt zu Anfang Mai die zulässige Miete im Programm der Allgemeinen Mietwohnraumförderung an.
Je nach Mietstufe und Einkommensgrenze können nun Mieten zwischen 5,90 EUR/m² und 7,80 EUR/m² angesetzt werden. Bei Einhaltung der KfW Effizienzhausklasse 40 erhöhen sich die genannten Obergrenzen noch einmal um 0,30 EUR/m².
Mai 2024
MITTELAUSSCHÖPFUNG UND NEUE FÖRDERSCHWERPUNKTE DER MIETWOHNRAUMFÖRDERUNG IN SCHLESWIG-HOLSTEIN
Zu Ende April veröffentlicht die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) neue Förderschwerpunkte der Mietwohnraumförderung des Landes und aktuelle Zahlen rund um die Ausschöpfung des Förderbudgets.
Bereits seit Mitte Januar sind alle Fördermittel des Jahres 2024 in konkreten Wohnungsbauprojekten gebunden; Förderanträge können nicht mehr gestellt werden. Im Jahr 2024 wurden somit Förderdarlehen i.H.v. 305 Mio. EUR für rund 1.900 neue Wohneinheiten bereitgestellt.
Förderanfragen für das kommende Programmjahr können ab dem 01. September 2024 wieder gestellt werden. Das geplante Förderbudget für 2025 umfasst rund 170 Mio. EUR für circa 1.000 Wohneinheiten, so die aktuelle Meldung der IB.SH.
In den Förderrichtlinien werden dann drei neue – vom Innenministerium des Landes – veröffentlichte Fördervoraussetzungen aufgegriffen:
April 2024
NBANK ERHÖHT DARLEHENSBEMESSUNGSGRENZEN IM PROGRAMM DER ALLGEMEINEN MIETWOHNRAUMFÖRDERUNG
Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank – hat ab April die Darlehensbemessungsgrenzen des Programms "Allgemeine Mietwohnraumförderung" für geringe und mittlere Einkommen erhöht.
Daraus ergeben sich neue Bemessungsobergrenzen für die berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten i. H. v. 4.780 EUR/m² bis zu 5.190 EUR/m² innerhalb der Mietstufen I bis VII.
Niedersachsen vergibt Darlehen bis zu einer Höhe von 75 % (in begründeten Einzelfällen bis zu 85 %) der anrechenbaren Gesamtkosten.
Die weiteren Bestimmungen bleiben unverändert.
April 2024
IFB HAMBURG FÜHRT EINEN 3. FÖRDERWEG FÜR DEN MIETWOHNUNGSNEUBAU EIN
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) hat zum 01. April ihre Förderwege eins und zwei um ein zusätzliches drittes Förderprogramm erweitert. Die Erweiterung der Förderwege zielt auf Haushalte mit mittlerem Einkommen ab und ermöglicht einer breiteren Bevölkerungsstruktur Zugang zu bezahlbarem Wohnraum.
Die Struktur der bisherigen Förderprogramme bleibt dabei unverändert und umfasst zinsgünstige Darlehen, Baukostenzuschüsse am Anfang oder Ende der Bindungslaufzeit sowie laufende Mietzuschüsse.
Innerhalb des dritten Förderweges sind Kaltmieten bis zu 12,10 EUR/m² erzielbar.
März 2024
UMFANGREICHE AKTUALISIERUNG DER ÖFFENTLICHEN WOHNRAUMFÖRDERUNG DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN
Zum 01.03.2024 aktualisierte die NRW.BANK ihr Mietwohnraumförderprogramm, wobei vor allem Darlehenshöhe und Mietzins angepasst wurden.
Die Höhe der monatlichen Bewilligungsmiete wurde dabei innerhalb der Mietstufen um bis zu 1,00 EUR/m² angepasst, wodurch nun Mieten von 6,50 bis 9,00 EUR/m² erzielbar sind. Im Rahmen dessen wurde auch die zulässige jährliche Mietsteigerung von 1,75 % auf 2,00 % angehoben.
Ebenfalls wurden die erzielbaren Grunddarlehen um jeweils 100 EUR/m² erhöht , sodass nun Darlehen – je nach Mietstufe – in Höhe von bis zu 3.490 EUR/m² beantragt werden können.
Tilgungsnachlässe sind weiterhin zwischen 30 und 40 % – für Zusatzdarlehen bis zu 50 % – erzielbar.
Februar 2024
BADEN-WÜRTTEMBERG: L-BANK ERHÖHT BAUKOSTENOBERGRENZE
Auch die L-Bank aktualisiert als Staatsbank Baden-Württembergs kurz nach Jahreswechsel die Konditionen der Basisförderung Mietwohnungsfinanzierung-Neubau.
Ab dem 31.01.2024 erhöht sie den Festbetrag der Baukostenobergrenze von 4.600 EUR/m² auf 4.900 EUR/m². Sämtliche Förderrichtlinien und Konditionen bleiben neben dieser Anpassung unberührt. Die Baukostenobergrenze ist ein Grundbaustein für die Berechnung der erzielbaren Subvention. Durch die Erhöhung können nun höhere Förderdarlehen oder Zuschüsse erreicht werden.
Januar 2024
AUCH HAMBURG UND SACHSEN AKTUALISIEREN IHRE FÖRDERKONDITIONEN
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) hat pünktlich zum neuen Jahr die Konditionen beider Förderwege angepasst.
Dabei ist das modulare Förderkonstrukt bestehen geblieben, jedoch wurden die einmaligen sowie laufenden Zuschüsse der Grundförderung und auch mögliche Zusatzförderungen angehoben.
Ebenso korrigierte die IFB die zulässigen Anfangsmieten in beiden Förderprogrammen um jeweils 0,10 EUR/m² nach oben, wodurch nun anfänglich 7,10 EUR/m² (Förderweg 1) und 9,20 EUR/m² (Förderweg 2) erzielt werden können.
Zum Jahresanfang hat auch die Sächsische-Aufbaubank (SAB) das Mietwohnraumförderprogramm "gebundener Mietwohnraum", welches aktuell für die Städte Dresden und Leipzig Anwendung findet, aktualisiert.
Der dem Vermieter gewährte Mietzuschuss über die Laufzeit von 15 bis 20 Jahren wird dabei auf bis zu 45 % der jeweiligen Angebotsmiete erhöht und die zu erwartende Baupreissteigerung in der Angebotsmiete berücksichtigt.
Die Höhe des Mietzuschusses orientiert sich nunmehr an der jeweiligen Einkommensstufe der Mieter. Im Zuge dessen wurde ein zweiter Förderweg für Haushalte, deren Einkommen bis zu 25 % über der Einkommengrenze des ersten Förderweges liegen, eingeführt.
Januar 2024
BRANDENBURG UND BREMEN AKTUALISIEREN ZUM JAHRESWECHSEL IHRE FÖRDERKONDITIONEN
Mit Wirkung zum 01.01.2024 hat die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) die Förderkonditionen angepasst. Dabei wurden vor allem Darlehenshöhe und die Höhe der zu vergebenen Zuschüsse nach oben korrigiert. Fördernehmende können nun – neben einem Darlehen von bis zu 3.000 EUR/m² – ebenso Förderzuschüsse bis zu 700 EUR/m² in Anspruch nehmen.
Neben Brandenburg aktualisierte ebenfalls die Bremer Aufbau Bank (BAB) die Förderkonditionen beider Förderwege (klassische Förderung und Förderung des mittleren Preissegmentes). Dabei können nun Darlehenshöhen bis zu 135.000 EUR je Wohneinheit und Zuschüsse bis zu 25.000 EUR je Wohneinheit in Anspruch genommen werden.
Dezember 2023
AKTUALISIERUNG IN DEN PROGRAMMEN DER SAARLÄNDISCHEN WOHNRAUMFÖRDERUNG KURZ VOR JAHRESWECHSEL
Zum Dezember 2023 hat die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) maßgebliche Änderungen in den beiden Förderprogrammen des Landes veröffentlicht.
Die Anpassungen umfassen sowohl Darlehenshöhe, Laufzeiten und Zinsbindung als auch die zulässigen Mieten in beiden Förderprogrammen ("Basisprogramm" und "Saarlandprogramm"). Im Saarlandprogramm ist zudem eine Ergänzung durch einen Tilgungszuschuss von nunmehr bis zu 45 % möglich.
Nach offizieller Stellungnahme der Förderbank war das Ziel, beide Förderprogramme zu vereinheitlichen und die Attraktivität der Förderprogramme zu steigern, um den sozialen Mietwohnungsbau weiter anzukurbeln. Zusätzlich möchte man durch ein vereinfachtes Vergabeverfahren die Entbürokratisierung vorantreiben und somit kürzere und effizientere Wege für Eigentümer schaffen.
November 2023
MITTEL FÜR WOHNRAUMFÖRDERUNG IN EINIGEN BUNDESLÄNDERN AUSGESCHÖPFT
Die Mittel der Wohnraumförderung sind in einigen Bundesländern für das Jahr 2023 bereits ausgeschöpft. Anträge auf Fördermittel können vereinzelt jedoch bereits für das Jahr 2024 vorgemerkt oder gestellt werden. Neue Förderanträge in Hessen können voraussichtlich frühestens im Jahr Frühjahr 2024 wieder angemeldet werden.
Aktualisierungen der Förderprogramm im neuen Jahr sind abzuwarten.
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Juni 2023
BERLIN PASST FÖRDERUNG AN
Das Land Berlin hat zum 30. Juni 2023 Ihr Förderprogramm angepasst. Fokus liegt hierbei auf der Erhöhung attraktiver Förderkonditionen zum ankurbeln des bezahlbaren Wohnmarktes. Das Förderprogramm teilt sich auf drei Förderwege auf, die Mieter mit unterschiedlichen Einkommensstrukturen bedienen sollen.
Förderweg eins fokussiert sich auf Wohnungen für Mieter mit geringerem Einkommen und stellt sich aus einer Mischung aus zinsgünstigen Förderdarlehen und Baukostenzuschüsse aus.
Förderweg zwei und drei bedienen einkommensstärkere Mietergruppen und bestehen aus hohen zinsgünstigen Darlehen. Die Höhe der Förderungen ist abhängig vom Grundstückswert.
Mai 2023
HESSEN – HÖHERE ZUSCHÜSSE UND DARLEHEN IM SOZIALEN MIETWOHNUNGSBAU
Das Land Hessen verbessert zum Ende des Monats die Förderbedingungen des sozialen Mietwohnungsbaus und will dadurch den Bau von Sozialwohnungen stärker vorantreiben.
Aktualisierungen der Programme umfassen dabei sowohl die Erhöhung der erzielbaren Darlehensbeträge auf bis zu 2.500 EUR/m² als auch möglicher Zuschüsse. Zudem bleiben die Darlehen bis zu 25 Jahre zinsfrei.
Für energieeffiziente Bauvorhaben im Effizienzhaus-40-Standard oder besser wird ein Zuschuss in Höhe von 150 EUR je Quadratmeter gewährt. Das bisherige Zusatzdarlehen für den Einbau eines Aufzuges erhöht sich auf bis zu 45.000 EUR je Aufzug.