April 2026
Bereits zu Anfang des Jahres veröffentlichten einige Bundesländer Anpassungen ihrer Förderprogramme. Im zweiten Quartal diesen Jahres haben nun auch die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen die Aktualisierung ihrer jeweiligen Konditionen bekannt gegeben.
In Mecklenburg-Vorpommern hat das Landesförderinstitut (LFI) im März die Obergrenzen der anrechenbaren Baukosten mit regionalen Unterschieden erhöht. In den Regionen Greifswald und Rostock werden Baukosten bis zu 5.320 EUR/m² berücksichtigt. Je nach Förderweg können dort Darlehen in Höhe von bis zu 3.990 EUR/m² (75 % der anrechenbaren Kosten) ausgezahlt werden. In allen anderen Regionen des Bundeslandes können Baukosten bis zu 5.060 EUR/m² angerechnet werden, die Darlehensbeträge belaufen sich in Abhängigkeit des Förderwegs maximal auf 3.795 EUR/m². Der Tilgungszuschuss von bis zu 35 % bleibt weiterhin bestehen.
Auch die NBank veröffentlichte zum 01.04.2026 eine Aktualisierung ihrer Förderkondititonen, in der die Darlehensbemessungsgrenzen für alle Mietstufen angehoben wurden. In den Mietstufen I bis III wurden die Bemessungsgrenzen von 5.220 EUR/m² auf 5.330 EUR/m² und in den Mietstufen IV bis VII von 5.440 EUR/m² auf 5.550 EUR/m² erhöht. Somit können nun Darlehensbeträge in Höhe von bis zu 4.160 EUR/m² (75 % der Bemessungsgrenze) in Anspruch genommen werden.
April 2026
BAYERN (EOF): ANPASSUNGEN DES FÖRDERPROGRAMMES
Die BayernLabo hat das einkommensorientierte Förderprogramm (EOF) im März in Teilen angepasst. Die wichtigste Neuerung: Das bisherige objektabhängige Darlehen wurde in einen Zuschuss umgewandelt. Die Förderung setzt sich nun wie folgt zusammen:
Objektabhängiger Zuschuss
Bei einer Belegungsbindung von 40 Jahren beträgt der objektabhängige Zuschuss nun 2.000 EUR/m², bei einer Förderdauer von 55 Jahren 2.200 EUR/m².
Ergänzend können weitere Förderzuschüsse beantragt werden:
Der Zuschuss "einfaches Bauen" in Höhe von 100 EUR/m² wird bei Unterschreitung der aktuellen Baukostenobegrenze (3.250 EUR/m²) um 15 % ausgezahlt. Auserdem kann der Zuschuss "barrierefreies Bauen – Grundrisse" in Höhe von 200 EUR/m² sowie der Zuschuss "barrierefreies Bauen –Aufzug" in Höhe von 20.000 EUR pro barrierefrei erreichbarem Geschoss beantragt werden. Die zusätzlichen Zuschüsse werden unabhängig von der Laufzeit gewährt.
Das belegungsabhänige Darlehen bleibt unverändert bestehen, jedoch entfällt die bisherige Förderlaufzeit von 25 Jahren. Ebenfalls entfallen die bisherigen Zusatzförderungen "Allgmeiner Zuschuss", "Ortskernzuschuss" und "Nachhaltiges Bauen".
Die Auswahl der Förderprojekte richtet sich nach der Dringlichkeit des öffentlichen Wohnbedarfes in der Region.
Februar 2026
Das Mietwohnraumförderprogramm der IFB wurde zum 01.01.2026 aktualisiert. Die Drei-Förderwege-Struktur bleibt weiterhin bestehen; die Anpassungen betreffen insbesondere die Fördermieten, Zuschüsse und Zinskonditionen. Die zulässigen Fördermieten wurden im Förderweg 1 auf 7,85 EUR/m², im Förderweg 2 auf 9,99 EUR/m² und im Förderweg 3 auf 12,95 EUR/m² erhöht. Eine Mietanpassung um 4 % ist alle zwei Jahre möglich. Die Förderung unterscheidet zwischen einmaligen und laufenden Zuschüssen. Die Höhe der einmaligen Zuschüsse wurde für alle Förderwege leicht erhöht. In Förderweg 1 und 3 bleiben die laufenden Zuschüsse unverändert. Allerdings reduziert sich für Förderweg 2 die Höhe der laufenden Zuschüsse um 0,10 EUR/m². Auch die Zinskonditionen wurden angepasst und betragen nun für Förderweg 1 1,25 % p.a., für Förderweg 2 1,40 % p.a. sowie 1,50 % p.a. für Förderweg 3 bei einer Laufzeit von maximal 30 Jahren.
Außerdem führt die IFB ein neues Förderprogramm zum Jahreswechsel ein: Der "1. Förderweg Plus" richtet sich insbesondere an Familien, Senioren (60+) sowie Menschen mit Behinderungen. Das Grunddarlehen liegt bei 1.500 EUR/m², laufende Zuschüsse werden in Abhängigkeit von Grundstückswert und Wohnungsgrößen in Höhe von monatlich 7,95 EUR/m² bis 10,45 EUR/m² bemessen und die Zusatzbausteine der bestehenden Förderwege greifen ebenfalls für den 1. Förderweg Plus. Der Zinssatz des neuen Förderwegs liegt bei 1,25 % p.a. und die Tilgung bei 2,85 % p.a. Die Erstvermietungsmiete beträgt 7,85 EUR/m².
Die L-Bank hat ihr Förderprogramm zum 16.01.2026 ebenfalls angepasst. Der Baukostenfestbetrag wurde auf 5.250 EUR/m² erhöht und die Kompensationsförderung (ehemals 18.0000 EUR je Wohneinheit) wurde gestrichen.
Das Programm der bayerischen Förderbank BayernLabo bleibt im Wesentlichen unverändert, lediglich die Kostenobergrenze zur Darlehensberechnung wurde auf 3.250 EUR/m² angehoben. An den sonstigen Förderkonditionen, Mietansätzen und den Zusatzförderungen der EOF werden keine weiteren Anpassungen vorgenommen.
Auch die Förderbank ILB hat am 12.02.2026 das Förderprogramm für den Zeitraum von 2026 bis zum 31.12.2028 veröffentlicht. Die grundsätzliche Struktur der Förderung bleibt unverändert, jedoch wurde eine feste Förderbindung von 35 Jahren (vorher: 25 Jahre) eingeführt sowie das Grunddarlehen auf 2.200 EUR/m² und der einmalige Förderzuschuss auf 500 EUR/m² angehoben. Mit den neuen Anpassungen wurde auch ein laufender Zuschuss ergänzt. Der Zuschuss wird in Höhe von 2,50 EUR/m² pro Monat ausgezahlt und reduziert sich alle drei Jahre um 0,50 EUR/m².
Die Mietansätze sind für die jeweiligen Einkommensstufen aktualisiert, die Regelungen zur Mietsteigerung sowie die Zusatzförderung für Aufzugsanlagen bleiben unverändert.
Um für das kommenden Förderjahr berücksichtigt zu werden, muss die Einreichung des Förderantrages bis zum 30.06.2026 erfolgen.
Januar 2026
AUSBLICK AUF DIE FÖRDERLANDSCHAFT 2026
Mit dem Jahreswechsel haben sich in mehreren Bundesländern Änderungen innerhalb der Wohnraumförderung ergeben, einige Bundesländer haben Änderungen angekündigt. Nachfolgend finden Sie eine kompakte Übersicht über den aktuellen Stand:
Die NBank hat bereits Anfang Dezember wesentliche Anpassungen an den Mietstufen sowie den Darlehensbemessungsgrenzen vorgenommen. Im Förderweg A beträgt die zulässige Miete nun 6,30 EUR/m² (Mietstufen I bis III) sowie 6,60 EUR/m² (Mietstufen IV bis VII). Die Werte für Förderweg B liegen bei 7,80 EUR/m² (Mietstufen I bis III) bzw. bei 8,10 EUR/m² (Mietstufen IV bis VII). Die neuen Bemessungs-grenzen der Förderdarlehen betragen nun 5.220 EUR/m² in den Mietstufen I bis III sowie 5.440 EUR/m² in den Mietstufen IV bis VII. Alle weiteren Förderkonditionen – Zins, Tilgung, Tilgungszuschüsse und Zusatzförderungen – bleiben unverändert.
Die Fördermittel Bayern Labo für das Programmjahr 2025 waren bereits zur Jahresmitte vollständig ausgeschöpft. Ein neuer Förderhaushalt soll ab Frühjahr 2026 zur Verfügung stehen, sodass wieder Neubewilligungen möglich sein werden. Baden-Württemberg Auch im Förderprogramm der L-Bank bestehen derzeit keine verfügbaren Finanzmittel. Antragsstellungen sind weiterhin möglich, jedoch können derzeit keine Zusagen erfolgen. Sobald der neue Haushalt zur Verfügung steht, werden neue Förderzusagen erwartet.
Die Förderprogramme in Hessen, Brandenburg und Thüringen sind zum 31.12.2025 ausgelaufen, aktuell können deshalb keine Förderanträge gestellt oder bearbeitet werden. Überarbeitete Richtlinien werden innerhalb des ersten Quartal dieses Jahres erwartet.
Von einer Aktualisierung der Wohnraumförderung der NRW.Bank ist noch im ersten Quartal dieses Jahres auszugehen. Erwartete Förderzusagen stehen in Abhängigkeit des Förderbudgets 2026, dessen Veröffentlichung im Frühjahr erwartet wird.
Für das Förderjahr 2026 wurden sämtliche verfügbaren Mittel der IB.SH im Zuge einer Vorqualifizierung bereits vollständig vergeben. Die Summe der Fördermittel beläuft sich auf 270 Mio. EUR – die Förderung soll rund 1.900 Wohneinheiten umfassen.
Mai 2025
UPDATE – ZUSCHUSSVARIANTE DER WOHNRAUMFÖRDERUNG IM SAARLAND VERÖFFENTLICHT
Wie bereits angekündigt, hat die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) nun auch die erwarteten Details zur Zuschussvariante der Wohnraumförderung im Saarland veröffentlicht. Neben der bereits bekannten Darlehensvariante steht Investoren damit eine zweite Fördermöglichkeit zur Verfügung. Die Zuschussvariante sieht einen Grundfördersatz von bis zu 1.500 EUR/m² vor, der durch zusätzliche Förderungen – beispielsweise für barrierefreies oder rollstuhlgerechtes Bauen – um bis zu 285 EUR/m² auf maximal 1.785 EUR/m² erhöht werden kann. Die zulässigen Mietobergrenzen entsprechen denen der Darlehensvariante und liegen, abhängig von der Ausführung, zwischen 6,20 EUR/m² und 7,20 EUR/m². Für die Beantragung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1 % des Förderbetrags erhoben. Mit der Veröffentlichung der Zuschussvariante ist die Neuausrichtung der Wohnraumförderung im Saarland nun vollständig umgesetzt.
Mai 2025
ANPASSUNG DER DARLEHENSBEMESSUNGSGRENZEN DURCH DIE NBANK
Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank hat die Darlehensbemessungsgrenzen im Rahmen der Wohnraumförderung in Niedersachsen angepasst. Ab sofort gelten neue Obergrenzen für die förderfähigen Gesamtkosten pro Quadratmeter: In Mietstufe 1 liegt die Grenze nun bei 4.940 EUR/m², in den Mietstufen 2 und 3 bei 5.150 EUR/m² und in den Mietstufen 4 und 5 bei 5.370 EUR/m². Förderdarlehen können weiterhin bis zu 75 % der Gesamtkosten betragen. Damit ergibt sich eine maximale Darlehenshöhe von 4.028 EUR/m². Die übrigen Inhalte der Förderrichtlinien bleiben unverändert.
NEUAUSRICHTUNG DER WOHNRAUMFÖDERUNG IM SAARLAND – ZWEI FÖRDERWEGE FÜR INVESTOREN
Die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) hat ihre Wohnraumförderprogramme überarbeitet und bietet Investoren künftig zwei Fördervarianten an: eine Zuschussvariante (Details folgen in Kürze) sowie eine bereits veröffentlichte Darlehensvariante. Für Letztere gelten folgende Konditionen: Förderdarlehen von bis zu 3.000 EUR/m², ein Tilgungszuschuss von bis zu 45 % sowie eine maximal zulässige Miete im Neubau von 6,20 EUR/m². Diese Maximalmiete darf alle drei Jahre um bis zu 10 % angepasst werden. Zusätzlich sind ergänzende Fördermittel, beispielsweise für barrierefreies Bauen, möglich. Informationen zur Zuschussvariante folgen in Kürze.
FÖRDERMITTEL FÜR DAS JAHR 2025 VOLLSTÄNDIG VERGEBEN – VORQUALIFIZIERUNG FÜR DAS FÖRDERJAHR 2026 GESTARTET
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) hat bekanntgegeben, dass die Fördermittel für das Jahr 2025 bereits vollständig vergeben sind. Für interessierte Investoren und Projektträger besteht jedoch ab sofort die Möglichkeit, eine Vorqualifizierung für das Förderjahr 2026 zu beantragen. Auf diesem Weg können sich Förderinteressierte frühzeitig den Zugang zu den Fördermitteln des kommenden Jahres sichern. Voraussetzung für eine erfolgreiche Vorqualifizierung ist die Erfüllung mehrerer Kriterien. So muss eine kommunale Stellungnahme zum geplanten Vorhaben vorliegen und das Projekt in die kommunale Vorhabenliste aufgenommen worden sein. Zudem sind die geltenden Förderkriterien einzuhalten, eine belastbare Kostenschätzung vorzulegen und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers nachzuweisen. Wir empfehlen, sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut zu machen, um die Chancen auf eine erfolgreiche Förderung im Jahr 2026 zu erhöhen. Bei Fragen oder für Unterstützung im Antragsprozess stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
April 2025
WI-BANK ÖFFNET FÖRDERMITTELFENSTER FÜR 2025
Die WI-Bank in Hessen hat offiziell das Bewerbungsverfahren für Wohnraumfördermittel im Jahr 2025 gestartet. Interessierte Unternehmen und Organisationen können sich ab sofort für eine Förderung bewerben.
Für dieses Jahr wurden zwei Einreichungsfristen festgelegt: der 23. Mai 2025 und der 19. September 2025.
Die zur Verfügung stehenden Wohnraumfördermittel werden hälftig auf beide Termine aufgeteilt.
Wichtig: Projekte, für die zum ersten Termin ein Förderantrag eingereicht jedoch keine Zusage gewährt wurde, werden zum zweiten Termin nicht vorrangig behandelt. Jeder Termin ist grundsätzlich eine eigenständige Vergaberunde mit jeweils gleicher Ausgangslage.
Zudem gilt: Am Förderprogramm selbst wurden keine Änderungen vorgenommen – es gelten weiterhin die bisherigen Rahmendbedingungen.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie direkt auf der Webseite der WI-Bank.
März 2025
RÜCKBLICK 2024 UND AUSBLICK AUF DAS FÖRDERJAHR 2025
Die BAB – die Förderbank für Bremen und Bremerhaven hat neue Informationen zum geförderten Mietwohnungsbau veröffentlicht. Aufgrund der hohen Nachfrage im Förderjahr 2024 wurden mehr Projektanträge gestellt, als Fördermittel zur Verfügung standen. Daher sind derzeit keine Zusagen für Projekte ohne Vorgaben zur Sozialwohnungsquote möglich. Das Förderprogramm für 2025 wird aktuell erarbeitet. Wann wieder Fördermittel bereitstehen, ist noch unklar. Die BAB wird zu gegebener Zeit entsprechende Informationen auf ihrer Webseite veröffentlichen.
Februar 2025
EINKOMMENSGRENZEN FÜR WOHNBERECHTIGUNGSSCHEIN STEIGEN – MEHR HAUSHALTE PROFITIEREN AB 2025
Die NRW.Bank hat die Einkommensgrenzen für Haushalte, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, für die Jahre 2025 bis 2027 angehoben. Dadurch erhalten weitere Einkommensgruppen Zugang zum geförderten Mietwohnungsbau. Konkret dürfen Eltern mit zwei Kindern im ersten Förderweg ein Bruttoeinkommen von bis zu 68.600 EUR erzielen, während im zweiten Förderweg die Einkommensgrenze nun bei 95.000 EUR liegt. Diese Anpassungen erweitern den Kreis der anspruchsfähigen Haushalte und tragen dazu bei, den Zugang zu geförderten Wohnraum für eine breite Bevölkerung zu ermöglichen.
Januar 2025
MEHR FÖRDERMITTEL FÜR BAUPROJEKTE – L-BANK ERHÖHT BAUKOSTENOBERGRENZE ZUM JANUAR 2025
Zum 13. Januar 2025 hat die L-Bank den Festbetrag der Baukostenobergrenze zur Berechnung der Förderhöhe von 4.900 EUR/m² auf 5.100 EUR/m² angehoben. Dadurch entsteht die Möglichkeit, höhere Fördermittel in Anspruch zu nehmen und somit zusätzliche finanzielle Unterstützung für Bauprojekte zu erhalten.
Februar 2025
NEUE FÖRDERPROGRAMME IN AUSSICHT – SAARLAND BEREITET NEUSTART FÜR 2025 VOR
Die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) hat bekannt gegeben, dass die bisherigen Landesförderprogramme (Basisprogramm und Saarlandprogramm) zum 31.12.2024 ausgelaufen sind. Derzeit stehen keine aktiven Wohnungsneubau-Förderprogramme zur Verfügung. Im ersten Quartal 2025 plant die SIKB jedoch die Veröffentlichung aktualisierter Förderprogramme. Details hierzu werden in Kürze folgen.
NEUE MIETWOHNRAUMFÖRDERUNG IN RHEINLAND-PFALZ – VERBESSERTE KONDITIONEN UND NACHHALTIGE ANREIZE AB 2025
Ab dem 1. Januar 2025 ist in Rheinland-Pfalz eine neue Verwaltungsvorschrift für die Mietwohnraumförderung in Kraft getreten. Diese bringt wesentliche Änderungen mit sich, die sowohl die Konditionen der Mietpreisgestaltung als auch die Fördermöglichkeiten betreffen. Die Darlehensbeträge bleiben unverändert, jedoch werden die zulässigen Mieten angepasst. Für Haushalte mit geringem Einkommen können künftig Mietpreise von 4,75 bis 7,90 EUR/m², für Haushalte mit mittlerem Einkommen von 5,15 bis 8,90 EUR/m² aufgerufen werden.
Darüber hinaus wurden die Tilgungsnachlässe angepasst: Abhängig von Belegungsbindung, Mietniveau und Förderweg können Tilgungszuschüsse nun in einem Bereich von 20 % bis 45 % gewährt werden. Auf das Zusatzdarlehen wird weiterhin ein Tilgungszuschuss von bis zu 50 % gewährt. Der Förderzins wurde einheitlich auf 1,00 % p.a. über die gesamte Förderlaufzeit festgelegt.
ANPASSUNG in HAMBURGS MIETWOHNRAUMFÖRDERUNG – NEUE KONDITIONEN UND NACHHALTIGE IMPULSE AB 2025
Auch die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) hat zum Jahreswechsel Anpassungen in der Mietwohnraumförderung vorgenommen. Die Aktualisierung der drei Förderwege bringt u.a. Änderungen mit sich, die sich auf den Entfall des einmaligen Baukostenzuschusses von bis zu 6.590 EUR pro Wohneinheit, eine Erhöhung des zulässigen Mietpreises auf 7,25 bzw. 12,25 EUR/m² sowie einen laufenden Mietzuschuss von 0,35 EUR/m² beziehen. Ebenfalls wurden neue Zusatzförderbausteine mit besonderem Fokus auf altersgerechten Wohnungsneubau und nachhaltiges Bauen ergänzt.
November 2024
ANGEPASSTE KOSTENOBERGRENZEN FÜR FÖRDERDARLEHEN IN NIEDERSACHSEN
Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank hat die Kostenobergrenzen der verschiedenen Mietstufen erhöht, was insbesondere für Wohnbauprojekte eine wichtige Neuerung darstellt. Ab sofort gelten folgende Obergrenzen:
Damit können nun Förderdarlehen von bis zu 3.953 EUR/m² in Anspruch genommen werden.
WICHTIGE FRIST FÜR DAS FÖRDERPROGRAMM IN THÜRINGEN
In Thüringen erinnert die Thüringer Aufbaubank an die Anmeldefrist für das Programmjahr 2025. Antragstellende haben noch bis zum 31.11.2024 Zeit, ihre Förderanträge einzureichen, um für das kommende Jahr Fördermittel zu sichern. Die rechtzeitige Antragstellung ist entscheidend, um Fördergelder für das nächste Jahr zu erhalten.
Oktober 2024
BREMEN PASST FÖRDERPROGRAMME FÜR MIETWOHNUNGSBAU AN
Die Bremer Aufbaubank (BAB) hat im August Anpassungen an den Förderprogrammen für Mietwohnraum vorgenommen. Ab sofort basiert die Darlehensermittlung auf den sogenannten förderwürdigen Kosten pro Quadratmeter. Die BAB stellt dabei in beiden Förderwegen Darlehen von bis zu 65 % der förderwürdigen Kosten zur Verfügung, wobei eine Kostenobergrenze von 5.100 EUR/m² gilt. Im klassischen Förderweg sind nun Kostenzuschüsse von bis zu 27.500 EUR pro Wohneinheit möglich. Im mittleren Förderweg können Zuschüsse von bis zu 10.000 EUR pro Wohneinheit in Anspruch genommen werden. Die übrigen Konditionen der Förderprogramme bleiben unverändert.
September 2024
THÜRINGEN SCHLIESST ANMELDEFRIST FÜR FÖRDERMITTEL 2025
Die Thüringer Aufbaubank hat auf ihrer Webseite bekanntgegeben, dass die Anmeldefrist für das Programmjahr 2025 am 30.11.2024 endet. Investoren, die Fördermittel für das kommende Jahr beantragen möchten, müssen ihre Anträge bis zu diesem Datum einreichen. Eine fristgerechte Antragstellung ist entscheidend, da verspätete Anmeldungen nicht berücksichtigt werden.
SCHLESWIG-HOLSTEIN ÖFFNET WIEDER FÖRDERANTRÄGE
Ab dem 01.09.2024 können in Schleswig-Holstein erneut Förderanträge gestellt werden. Laut der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) liegt der geschätzte Förderbedarf deutlich über 200 Mio. Euro, während für das Programmjahr ein Budget von 170 Mio. Euro vorgesehen ist. Voraussetzung für die Antragstellung sind eine aktuelle kommunale Stellungnahme sowie ein Erstvermerk der ARGE.
FÖRDERTOPF FÜR DAS FÖRDERJAHR 2024 IN BADEN-WÜRTTEMBERG AUSGESCHÖPFT
Die L-Bank hat auf ihrer Webseite veröffentlicht, dass der Fördertopf für das Förderjahr 2024 ausgeschöpft ist. Es wird jedoch daran gearbeitet, die geplanten Fördermittel für das Jahr 2025 weiter aufzustocken. Es können weiterhin Anträge gestellt werden, wobei von einer Wartezeit auf die Förderzusage und Mittelbereitstellung von mindestens einem Jahr ausgegangen werden muss.
Juni 2024
HESSEN ERÖFFNET ANMELDEVERFAHREN FÜR FÖRDERMITTEL
Mit sofortiger Wirkung kündigte die WIBank in der vergangenen Woche die Eröffnung der Bewerbungsphase für die Vergabe der Fördermittel des laufenden Programmjahres an.
Bis zum 13.09.2024 können nun Förderungen beantragt werden; die Mitteilung über eine Förderzusage wird voraussichtlich im November 2024 erfolgen.
NBANK HEBT MIETOBERGRENZE AN
Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank – hebt zu Anfang Mai die zulässige Miete im Programm der Allgemeinen Mietwohnraumförderung an.
Je nach Mietstufe und Einkommensgrenze können nun Mieten zwischen 5,90 EUR/m² und 7,80 EUR/m² angesetzt werden. Bei Einhaltung der KfW Effizienzhausklasse 40 erhöhen sich die genannten Obergrenzen noch einmal um 0,30 EUR/m².
Mai 2024
MITTELAUSSCHÖPFUNG UND NEUE FÖRDERSCHWERPUNKTE DER MIETWOHNRAUMFÖRDERUNG IN SCHLESWIG-HOLSTEIN
Zu Ende April veröffentlicht die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) neue Förderschwerpunkte der Mietwohnraumförderung des Landes und aktuelle Zahlen rund um die Ausschöpfung des Förderbudgets.
Bereits seit Mitte Januar sind alle Fördermittel des Jahres 2024 in konkreten Wohnungsbauprojekten gebunden; Förderanträge können nicht mehr gestellt werden. Im Jahr 2024 wurden somit Förderdarlehen i.H.v. 305 Mio. EUR für rund 1.900 neue Wohneinheiten bereitgestellt.
Förderanfragen für das kommende Programmjahr können ab dem 01. September 2024 wieder gestellt werden. Das geplante Förderbudget für 2025 umfasst rund 170 Mio. EUR für circa 1.000 Wohneinheiten, so die aktuelle Meldung der IB.SH.
In den Förderrichtlinien werden dann drei neue – vom Innenministerium des Landes – veröffentlichte Fördervoraussetzungen aufgegriffen:
April 2024
NBANK ERHÖHT DARLEHENSBEMESSUNGSGRENZEN IM PROGRAMM DER ALLGEMEINEN MIETWOHNRAUMFÖRDERUNG
Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank – hat ab April die Darlehensbemessungsgrenzen des Programms "Allgemeine Mietwohnraumförderung" für geringe und mittlere Einkommen erhöht.
Daraus ergeben sich neue Bemessungsobergrenzen für die berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten i. H. v. 4.780 EUR/m² bis zu 5.190 EUR/m² innerhalb der Mietstufen I bis VII.
Niedersachsen vergibt Darlehen bis zu einer Höhe von 75 % (in begründeten Einzelfällen bis zu 85 %) der anrechenbaren Gesamtkosten.
Die weiteren Bestimmungen bleiben unverändert.
April 2024
IFB HAMBURG FÜHRT EINEN 3. FÖRDERWEG FÜR DEN MIETWOHNUNGSNEUBAU EIN
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) hat zum 01. April ihre Förderwege eins und zwei um ein zusätzliches drittes Förderprogramm erweitert. Die Erweiterung der Förderwege zielt auf Haushalte mit mittlerem Einkommen ab und ermöglicht einer breiteren Bevölkerungsstruktur Zugang zu bezahlbarem Wohnraum.
Die Struktur der bisherigen Förderprogramme bleibt dabei unverändert und umfasst zinsgünstige Darlehen, Baukostenzuschüsse am Anfang oder Ende der Bindungslaufzeit sowie laufende Mietzuschüsse.
Innerhalb des dritten Förderweges sind Kaltmieten bis zu 12,10 EUR/m² erzielbar.
März 2024
UMFANGREICHE AKTUALISIERUNG DER ÖFFENTLICHEN WOHNRAUMFÖRDERUNG DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN
Zum 01.03.2024 aktualisierte die NRW.BANK ihr Mietwohnraumförderprogramm, wobei vor allem Darlehenshöhe und Mietzins angepasst wurden.
Die Höhe der monatlichen Bewilligungsmiete wurde dabei innerhalb der Mietstufen um bis zu 1,00 EUR/m² angepasst, wodurch nun Mieten von 6,50 bis 9,00 EUR/m² erzielbar sind. Im Rahmen dessen wurde auch die zulässige jährliche Mietsteigerung von 1,75 % auf 2,00 % angehoben.
Ebenfalls wurden die erzielbaren Grunddarlehen um jeweils 100 EUR/m² erhöht , sodass nun Darlehen – je nach Mietstufe – in Höhe von bis zu 3.490 EUR/m² beantragt werden können.
Tilgungsnachlässe sind weiterhin zwischen 30 und 40 % – für Zusatzdarlehen bis zu 50 % – erzielbar.
Februar 2024
BADEN-WÜRTTEMBERG: L-BANK ERHÖHT BAUKOSTENOBERGRENZE
Auch die L-Bank aktualisiert als Staatsbank Baden-Württembergs kurz nach Jahreswechsel die Konditionen der Basisförderung Mietwohnungsfinanzierung-Neubau.
Ab dem 31.01.2024 erhöht sie den Festbetrag der Baukostenobergrenze von 4.600 EUR/m² auf 4.900 EUR/m². Sämtliche Förderrichtlinien und Konditionen bleiben neben dieser Anpassung unberührt. Die Baukostenobergrenze ist ein Grundbaustein für die Berechnung der erzielbaren Subvention. Durch die Erhöhung können nun höhere Förderdarlehen oder Zuschüsse erreicht werden.
Januar 2024
AUCH HAMBURG UND SACHSEN AKTUALISIEREN IHRE FÖRDERKONDITIONEN
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) hat pünktlich zum neuen Jahr die Konditionen beider Förderwege angepasst.
Dabei ist das modulare Förderkonstrukt bestehen geblieben, jedoch wurden die einmaligen sowie laufenden Zuschüsse der Grundförderung und auch mögliche Zusatzförderungen angehoben.
Ebenso korrigierte die IFB die zulässigen Anfangsmieten in beiden Förderprogrammen um jeweils 0,10 EUR/m² nach oben, wodurch nun anfänglich 7,10 EUR/m² (Förderweg 1) und 9,20 EUR/m² (Förderweg 2) erzielt werden können.
Zum Jahresanfang hat auch die Sächsische-Aufbaubank (SAB) das Mietwohnraumförderprogramm "gebundener Mietwohnraum", welches aktuell für die Städte Dresden und Leipzig Anwendung findet, aktualisiert.
Der dem Vermieter gewährte Mietzuschuss über die Laufzeit von 15 bis 20 Jahren wird dabei auf bis zu 45 % der jeweiligen Angebotsmiete erhöht und die zu erwartende Baupreissteigerung in der Angebotsmiete berücksichtigt.
Die Höhe des Mietzuschusses orientiert sich nunmehr an der jeweiligen Einkommensstufe der Mieter. Im Zuge dessen wurde ein zweiter Förderweg für Haushalte, deren Einkommen bis zu 25 % über der Einkommengrenze des ersten Förderweges liegen, eingeführt.
Januar 2024
BRANDENBURG UND BREMEN AKTUALISIEREN ZUM JAHRESWECHSEL IHRE FÖRDERKONDITIONEN
Mit Wirkung zum 01.01.2024 hat die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) die Förderkonditionen angepasst. Dabei wurden vor allem Darlehenshöhe und die Höhe der zu vergebenen Zuschüsse nach oben korrigiert. Fördernehmende können nun – neben einem Darlehen von bis zu 3.000 EUR/m² – ebenso Förderzuschüsse bis zu 700 EUR/m² in Anspruch nehmen.
Neben Brandenburg aktualisierte ebenfalls die Bremer Aufbau Bank (BAB) die Förderkonditionen beider Förderwege (klassische Förderung und Förderung des mittleren Preissegmentes). Dabei können nun Darlehenshöhen bis zu 135.000 EUR je Wohneinheit und Zuschüsse bis zu 25.000 EUR je Wohneinheit in Anspruch genommen werden.
Dezember 2023
AKTUALISIERUNG IN DEN PROGRAMMEN DER SAARLÄNDISCHEN WOHNRAUMFÖRDERUNG KURZ VOR JAHRESWECHSEL
Zum Dezember 2023 hat die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) maßgebliche Änderungen in den beiden Förderprogrammen des Landes veröffentlicht.
Die Anpassungen umfassen sowohl Darlehenshöhe, Laufzeiten und Zinsbindung als auch die zulässigen Mieten in beiden Förderprogrammen ("Basisprogramm" und "Saarlandprogramm"). Im Saarlandprogramm ist zudem eine Ergänzung durch einen Tilgungszuschuss von nunmehr bis zu 45 % möglich.
Nach offizieller Stellungnahme der Förderbank war das Ziel, beide Förderprogramme zu vereinheitlichen und die Attraktivität der Förderprogramme zu steigern, um den sozialen Mietwohnungsbau weiter anzukurbeln. Zusätzlich möchte man durch ein vereinfachtes Vergabeverfahren die Entbürokratisierung vorantreiben und somit kürzere und effizientere Wege für Eigentümer schaffen.
November 2023
MITTEL FÜR WOHNRAUMFÖRDERUNG IN EINIGEN BUNDESLÄNDERN AUSGESCHÖPFT
Die Mittel der Wohnraumförderung sind in einigen Bundesländern für das Jahr 2023 bereits ausgeschöpft. Anträge auf Fördermittel können vereinzelt jedoch bereits für das Jahr 2024 vorgemerkt oder gestellt werden. Neue Förderanträge in Hessen können voraussichtlich frühestens im Jahr Frühjahr 2024 wieder angemeldet werden.
Aktualisierungen der Förderprogramm im neuen Jahr sind abzuwarten.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Juni 2023
BERLIN PASST FÖRDERUNG AN
Das Land Berlin hat zum 30. Juni 2023 Ihr Förderprogramm angepasst. Fokus liegt hierbei auf der Erhöhung attraktiver Förderkonditionen zum ankurbeln des bezahlbaren Wohnmarktes. Das Förderprogramm teilt sich auf drei Förderwege auf, die Mieter mit unterschiedlichen Einkommensstrukturen bedienen sollen.
Förderweg eins fokussiert sich auf Wohnungen für Mieter mit geringerem Einkommen und stellt sich aus einer Mischung aus zinsgünstigen Förderdarlehen und Baukostenzuschüsse aus.
Förderweg zwei und drei bedienen einkommensstärkere Mietergruppen und bestehen aus hohen zinsgünstigen Darlehen. Die Höhe der Förderungen ist abhängig vom Grundstückswert.
Mai 2023
HESSEN – HÖHERE ZUSCHÜSSE UND DARLEHEN IM SOZIALEN MIETWOHNUNGSBAU
Das Land Hessen verbessert zum Ende des Monats die Förderbedingungen des sozialen Mietwohnungsbaus und will dadurch den Bau von Sozialwohnungen stärker vorantreiben.
Aktualisierungen der Programme umfassen dabei sowohl die Erhöhung der erzielbaren Darlehensbeträge auf bis zu 2.500 EUR/m² als auch möglicher Zuschüsse. Zudem bleiben die Darlehen bis zu 25 Jahre zinsfrei.
Für energieeffiziente Bauvorhaben im Effizienzhaus-40-Standard oder besser wird ein Zuschuss in Höhe von 150 EUR je Quadratmeter gewährt. Das bisherige Zusatzdarlehen für den Einbau eines Aufzuges erhöht sich auf bis zu 45.000 EUR je Aufzug.
