Im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung werden seitens der Städte und Kommunen Wohnberechtigungsscheine an einen großen Personenkreis vergeben. Diese kann grundsätzlich jeder beantragen, der die je Bundesland festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. In vielen Bundesländern gibt es unterschiedliche Einkommensgrenzen für zum Beispiel geringe oder mittlere Einkommen. Die Einkommensgrenzen geben dann wiederum vor, wie hoch eine Mietbelastung sein darf und aus Mietersicht zumutbar ist.
Was viele nicht wissen
Mehr als ein Drittel der Bevölkerung hat Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein. In den großen Metropolregionen ist dieser Anteil mit
50 bis 60 % noch erheblich höher.
Die Brutto-Einkommensgrenzen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen sind exemplarisch nachfolgend für die unterschiedlichen Förderwege mit geringem Einkommen und mittlerem Einkommen dargestellt.
Brutto-Einkommen der beiden Elternteile zusammen
6.800 EUR mtl.
→ entspricht einem Jahres-Brutto-Einkommen i.H.v.
81.600 EUR p.a.
Einkommensgrenze für einen Wohnberechtigungsschein in NRW
83.000 EUR p.a. ✔
6.800 EUR Brutto-Einkommen entsprechen ca.
4.550 EUR Nettoeinkommen mtl.
(Annahme: Abzug für Steuer, Freibeträge, etc. i. H. v. 33 %)
Mit dem Wohnberechtigungsschein findet die Familie eine 4-Zimmer-Wohnung mit 95 m² Wohnfläche.
Die Wohnung wird im zweiten Förderweg (mittlere Einkommen) gefördert, mit einer anfänglich festgelegten Miete von 9,00 EUR je m² Wohnfläche am Beispiel Düsseldorf. Dies entspricht einer Kaltmiete in Höhe von 855 EUR und damit einer Haushaltsbelastung von rund 19 % des Nettoeinkommens.
Auf diesem Weg wird langfristig bezahlbarer Wohnraum für Mieter geschaffen.