Die Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für gefördertes Wohnen an. Ergänzt wird die Förderung auf Länderebene um lokale Fördermodelle vereinzelter Regionen, Kommunen und Städte. Dieses Zusammenspiel zwischen Städten, Kommunen und Bundesländern führt dazu, dass jedes Förderprogramm unterschiedlich und individuell ausgestaltet ist und von Förderbank zu Förderbank variiert.
Die Förderprogramme unterliegen zusätzlich regelmäßigen Anpassungen und Überarbeitungen, die für Eigentümer, Entwickler, Investoren und Mieter nur schwer zu verfolgen sind.
Wir setzen uns mit den Förderprogrammen täglich auseinander, haben in den letzten Jahren viele Partner im geförderten Wohnungsbau begleitet, bereiten Förderanträge vor, unterstützen im Antragsverfahren von der ersten Stunde bis zur Genehmigung und stehen mit vielen Förderbanken regelmäßig im Austausch. So gelingt es uns, einen Überblick bei der Vielzahl an Förderbausteinen in Deutschland zu behalten.
Die unterschiedlichen Rahmendaten auf Länderebene haben wir auf beigefügter Karte nach den Kriterien Darlehenshöhe, Baukosten- und Tilgungszuschuss, Zins und Verwaltungskostenbeitrag, Bearbeitungsgebühr, Laufzeit sowie durchschnittlicher Miethöhe mit zuläsiger Mietentwicklung zwischen den Bundesländern in Bezug gesetzt.
Alle Bundesländer bieten ein Förderprogramm für geförderten Wohnraum an. In Sachsen betrifft dies im Bereich Neubau aktuell die Ballungszentren Leipzig und Dresden.
Durch die Kombination der drei Grundkriterien –Darlehenshöhe, Zuschüsse und Miethöhe – wird deutlich, dass die Förderbanken ihre Förderprogramme insbesondere in den Metropolregionen so gestalten, dass geförderter Wohnraum entsteht und der bezahlbare Wohnungsmarkt angekurbelt wird.
Nachfolgend geben wir Ihnen eine Gesamtübersicht zu den wesentlichen Konditionen aus den einzelnen Förderprogrammen der Bundesländer.
Anhand ausgewählter Bundesländer zeigen wir Ihnen vereinzelte Besonderheiten und Highlights aus den vorgenannten Förderprogrammen:
HESSEN